Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13. Juli 2026
A. Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, die von Tolvureno, Eggenberger Allee 33/Top G1, 8020 Graz (im Folgenden "Auftragnehmer"), an Auftraggeber erbracht werden. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Graz.
B. Leistungsgegenstand und Projektrahmen
Tolvureno erbringt Beratungsleistungen im Bereich der strukturierten Überprüfung betrieblicher Datenerfassung. Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelfall durch ein schriftliches Angebot und die darauf beruhende Auftragsbestätigung definiert.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Werkvertrag im Sinne der §§ 1151 ff. ABGB. Das vereinbarte Ergebnis ist der im Angebot beschriebene Aktionsplan. Der Auftragnehmer ist in der Wahl seiner Mittel und der internen Arbeitsorganisation frei, solange das vereinbarte Ergebnis fristgerecht erbracht wird.
Nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind die Implementierung von Software, technische Umsetzungsarbeiten, steuerliche oder rechtliche Beratung sowie laufende Betreuungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
C. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Dokumente und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Berichte, Datenexporte und Systemzugänge, die im Kick-off-Gespräch gemeinsam definiert werden.
Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die für die Dauer des Projekts erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Projekts treffen kann. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die vereinbarte Projektlaufzeit entsprechend, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
D. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für Beratungsleistungen wird im Einzelangebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Der Auftragnehmer stellt zu Projektbeginn eine Abschlagsrechnung in Höhe von fünfzig Prozent der vereinbarten Vergütung. Die verbleibende Hälfte wird nach Übergabe des Abschlussdokuments in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu berechnen. Darüber hinaus werden die tatsächlichen Kosten der Rechtsverfolgung in Rechnung gestellt.
Reise- und Übernachtungskosten für Termine außerhalb von Graz werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Umsatzsteuer gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
E. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Projekts und für drei Jahre nach dessen Abschluss.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeitenden ausschließlich zur Durchführung des Projekts und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG 2018). Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung kann auf Wunsch des Auftraggebers gesondert abgeschlossen werden.
F. Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und auf die Höhe der vereinbarten Projektvergütung begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Informationen entstehen, die der Auftraggeber im Rahmen des Projekts bereitgestellt hat. Der Aktionsplan basiert auf den zum Zeitpunkt der Analyse verfügbaren Informationen und stellt eine fundierte Einschätzung dar, keine rechtlich verbindliche Empfehlung.
Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
G. Kündigung und vorzeitige Beendigung
Beide Parteien können das Projekt aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von sieben Werktagen behebt.
Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die bereits erbrachten Arbeiten zu dokumentieren und in Rechnung zu stellen.
H. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Graz, sofern gesetzlich zulässig.
Diese AGB haben den Stand vom 13. Juli 2026.